Chrom VI-freie Schwarz Passivierung
gemäß der EU-Altfahrzeugverordnung (EG-Richtlinie 2000/53/EG Anhang II vom 27. Juli 2002)
ist ab dem 01.07.2007 die Verwendung von Chrom VI-haltigen Chromatierungen verboten. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend,
hat die Branche mit der Chrom VI-freien schwarz Passivierung eine Alternative entwickelt.
Je nach Anforderung können wir unseren Kunden neben einer Chrom VI-freien Dickschichtpassivierung
auch eine Chrom VI-freie schwarz Passivierung anbieten.
Beide Chrom VI-freien Passivierungen sind von der Automobilindustrie freigegeben worden.
Mit der Schwarz Passivierung werden sichere Korrosionsschutzwerte erreicht
Die Passivierung die auf der Zinkschicht erzeugt wird, ist eine 3-wertige Passivierung. Es wird ein Korrosionsschutz
gemäß DIN EN ISO 9227 von 96 h Weißrost und 168 h Rotrost erreicht.
Die Korrosionsschutzbeständigkeit lässt sich durch eine Nachbehandlung mit Versiegelungen noch erheblich steigern.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Chrom VI-frei
- Sicherer Korrosionsschutz
- Versiegelungen können aufgebracht werden
- Hohe Temperaturbeständigkeit
- Freigegeben von der Automobilindustrie
Reach – RoHskonform
IMDS-ID
Passivierung schwarz Cr(VI)-frei 433533945 Schichtgewicht 0,2 g/m²
Richtlinien für Chrom(VI)-freie Oberflächen
- EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (ELV-Richtlinie)
- EU-Richtlinie 2002/95/EG über Elektro- und Elektronikgeräte (ROHS-Richtlinie)
- EU-Richtlinie 2002/96/EG über Vermeidung von Abfällen von Elektro-u. Elektronik Altgeräten (WEEE-Richtlinie)
- EU-Richtlinie 76/769/EWG Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und deren Zubereitung
- EU-Richtlinie 2003/11/EG Änderung der Richtlinie 76/769/EWG